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Wasser-Rettungsdienst

Die Einsatzgruppe arbeitet im Wasser-Rettungsdienst des Stadt-/Landkreises Heilbronn mit.

Die Ortsgruppe stellt eine Bootsgruppe welche 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr über Digitale Funkmeldeempfänger zu Notfällen am, im und auf dem Wasser alarmiert wird. Die Alarmierung erfolgt über den Notruf 112 welcher bei der Integrierten Leitstelle in Heilbronn aufläuft.

Zu den Aufgaben des Wasser-Rettungsdienstes gehören insbesondere nachfolgende Unfallarten:

  1. Ertrinkungsunfälle
  2. Eisunfälle
  3. Unfälle auf dem Eis
  4. Boots- und Schiffsunfälle
  5. Tauchunfälle
  6. Fahrzeug-Unfälle mit eingeschlossenen Personen, auch unter Wasser
  7. Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) auf Wasserflächen und Schifffahrtswegen

Gesamtgemeinde Bad Rappenau

Risiko- und Gefahrenanalyse

In der 2014 veröffentlichten Risiko- und Gefahrenanalyse für die Gesamtgemeinde Bad Rappenau wurde die Gefahrenart „Wassergefahren“ in der höchsten Gefährdungsklasse eingestuft. Die Risiko- und Gefahrenanalyse wurde von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt und im Feuerwehrbedarfsplan niedergeschrieben.

Der Stadtteil Heinsheim ist durch die Bundeswasserstraße einer besonderen Hochwassergefährdung und einer Gefahr durch Oberflächenwasser bei Starkregen und Schneeschmelze von den umliegenden Hängen ausgesetzt. Heinsheim ist in der höchsten Gefährdungsklasse eingestuft. Im Stadtteil Bad Rappenau, mit Kurparksee, See am Wasserschloss und dem Mühlbach wird eine erhöhte Gefahr gesehen. In allen Stadtteilen verlaufen Bäche und sind Seen und Weiheranlagen mit Flächen zwischen 2.000 und 10.000m² vorhanden.

Rechtsgrundlage des Wasser-Rettungsdienst

Die gesetzliche Grundlage für den Wasser-Rettungsdienst ist das "Gesetz über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz - RDG) Baden-Württemberg". In §2 wird die DLRG als Leistungsträger genannt. Details sind in der "Konzeption über die Durchführung des Wasser-Rettungsdienstes in Baden-Württemberg“ niedergeschrieben und im „Bereichsplan des Stadt-/Landkreis Heilbronn“ ist die Stationierung von Einheiten festgelegt.

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