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Katastrophenschutz

Die Einsatzgruppe arbeitet im Katastrophenschutz des Land Baden-Württemberg mit.

Die Ortsgruppe stellt einen Einsatzleitwagen (ELW 1) mit technischem Betriebspersonal als Führungsunterstützungsgruppe für die Verbandsführung. Die Verbandsführung bringt einen der beiden Wasserrettungsverbände aus Baden-Württemberg in den überörtlichen Katastrophenschutzeinsatz. Das technische Betriebspersonal besteht aus Gruppenführern (Führen Stufe A) und Zug-/Einsatzführern (Führen Stufe B) der Ortsgruppe Bad Rappenau, so dass zusätzlich zu den technischen Betriebskentnissen des ELW auch Führungs-Know-How eingebracht wird.

Die Ortsgruppe hat im Jahr 2017 selbst einen Kameraden zum Verbandsführer (Führen Stufe C) ausbilden lassen, welcher seit 2019 berufener Verbandsführer des Landesverband Württemberg ist.

Die Tauchgruppe des 10. Landeswasserrettungszug unterstützen wir mit Einsatztauchern und wir stellen den "Schattenzugführer".

Rechtsgrundlage der Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz in Baden-Württemberg findet seine gesetzliche Grundlage im "Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG) Baden-Württemberg". Details sind in der "KONZEPTION über die Mitwirkung der DLRG Landesverbände Baden e.V. und Württemberg e.V. im Katastrophenschutz des Landes Baden-Württemberg“ geregelt und in der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung  des Katastrophenschutzdienstes“ festgeschrieben.

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